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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – biqube.one Kft.
Messebau – Messestand Ausführung – Stand: 28 Oct 2025
§ 1 Allgemein / Info
a) Allen Rechtsgeschäften und Angeboten der biqube.one, nachfolgend Auftragnehmer genannt, liegen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Andernfalls sind widersprechende Klauseln nicht Vertragsbestandteil.
b) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.
c) Alle Messestände werden grundsätzlich nur zur Miete, für die Dauer einer Messe, überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn, im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Teile ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen.
biqube.one Kft.
Szőlő utca 78. fszt.
1032 Budapest – Ungarn
contact@biqube.one
www.biqube.one
§ 2 Vertragsabschluss
a) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die darin enthaltenen Preise und Artikel sind verbindlich bis zu dem im Angebot angegebenen Datum („Angebot gültig bis“). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot bestätigt – per E‑Mail, Fax, Brief oder durch Rücksendung des Angebots mit Firmenstempel, Unterschrift und dem Vermerk „Angebot bestätigt“.
b) Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
c) Diese AGB sind Bestandteil der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers; ein entsprechender Hinweis erscheint im Schriftverkehr zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
d) Nachtragsmanagement – Jede Änderung des Leistungsumfangs (Change Order) bedarf einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die voraussichtlichen Mehrkosten und die voraussichtliche Lieferzeit mit. Die geänderte Leistung gilt erst nach schriftlicher Annahme durch den Auftraggeber als verbindlich.
§ 3 Preise
a) Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie verstehen sich zur Miete, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für die jeweilige Messelaufzeit.
b) Nicht im Preis enthalten sind: Standkosten der jeweiligen Messegesellschaft, Anschlusskosten, Genehmigungsverfahren (z. B. Statik), sämtliche Gebühren (z. B. Hängepunkte), Abfallentsorgung, Restmüll sowie Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Druckluft, Telefon, Internet usw.
c) Sonderarbeiten bzw. aufwendige Änderungswünsche, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Arbeiten, die an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder nachts ausgeführt werden, ziehen einen entsprechenden Zuschlag zu den im Angebot genannten Arbeitspreisen nach sich.
d) Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsklausel – Der Auftragnehmer bemüht sich, umweltfreundliche Materialien und ressourcenschonende Prozesse einzusetzen. Auf Wunsch des Auftraggebers können nachhaltige Alternativen (z. B. recycelbare Standkomponenten) angeboten werden – ggf. gegen Aufpreis.
§ 4 Transporte
a) Sämtliche Transportkosten aller Materialien des Auftragnehmers bis zur jeweiligen Messe und Rücklieferung in dessen Lager sind im Angebotspreis enthalten.
b) Sollten Auftraggeber Exponate, Werbematerial oder sonstige für den Messestand benötigte Materialien an den Auftragnehmer senden, um diese an die jeweilige Messe zu transportieren, können Extrakosten entstehen. Kleinere Sendungen bis zu einer Europalette (ca. 100 × 80 × 120 cm) werden generell kostenfrei mitgenommen.
c) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Transport der Waren des Auftraggebers entstehen.
§ 5 Lieferzeit und Lieferverzug
a) Die Einhaltung der Liefer‑ und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus (Unterlagen, Plan‑Freigaben, Zahlung usw.). Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
b) Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt (siehe § 11).
c) Höhere Gewalt – Detailregelung
Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle beider Parteien liegen, insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien, erhebliche Störungen der Transport‑ oder Kommunikationsinfrastruktur. Im Falle höherer Gewalt wird die betroffene Partei die andere unverzüglich schriftlich informieren und die Vertragsleistung nach Möglichkeit nachholen oder, falls die Fortsetzung unzumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
b) Für alle Messestände berechnen wir standardmäßig 70 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 30 % bei Übergabe des Messestands an den Auftraggeber, noch vor Beginn der jeweiligen Ausstellung. Bei nicht ordnungsgemäßer oder fristgerechter Zahlung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Messestand bis zur vollständigen Bezahlung zu. Andere Zahlungsbedingungen können je nach Auftragssumme variieren.
c) Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zusage des Auftragnehmers.
d) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten.
e) Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung an biqube.one zu richten. Alternativ ist Zahlung per Kreditkarte über PayPal möglich.
f) Wechsel oder Schecks werden nicht akzeptiert.
§ 7 Deckungszusage
Der Auftraggeber versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung über ausreichende finanzielle Mittel zur Bezahlung der Lieferung und Leistung verfügt. Nachträglich auftretende finanzielle Probleme sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, den Vertragspreis vollständig zu zahlen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Sicherheitsvorkehrungen – Verpflichtungen des Auftraggebers
a) Kabinen, Vitrinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher; sie wirken lediglich abschreckend. Bei wertvollen Exponaten wird dringend eine Standbewachung empfohlen. Der Auftraggeber sollte sowohl den Messestand als auch die ausgestellten Gegenstände versichern. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber am Stand hinterlassene Gegenstände.
b) Grafiken und Unterlagen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers angefertigt, angebracht oder aufgestellt werden, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer prüft weder mögliche Schutzrechtsverletzungen noch die Richtigkeit der Unterlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Schadensersatzansprüchen frei, die aus Rechtsverstößen, Schreib‑ oder Farbfehlern resultieren.
c) Versicherungspflicht des Auftraggebers – Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der Ausstellung eine ausreichende Inhalts‑ und Haftpflichtversicherung für
sämtliche am Messestand befindlichen Gegenstände abzuschließen und dem Auftragnehmer auf Verlangen eine Kopie der Versicherungsbestätigung vorzulegen.
§ 9 Einlagerung
Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Auftraggebers eingelagert. Wird eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht, muss ein schriftlicher Auftrag erteilt und bestätigt werden. Der Auftragnehmer haftet für eingelagert Gegenstände nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Mietvertrags‑Regelungen
a) Das Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags ist ausgeschlossen. Untervermietung ist nur an Mitaussteller am selben Messestand gestattet; die Haftung bleibt beim Auftraggeber.
b) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, den Messestand zu besichtigen.
c) Der Zustand und die Vollständigkeit des Mietguts sind vom Auftraggeber beim Empfang zu prüfen; ein Übergabeprotokoll wird erstellt.
d) Da es sich meist um gebrauchte Materialien handelt, begründen Gebrauchsspuren keinen Rücknahmeanspruch. Das Mietgut wird nach Fertigstellung des Messestands gereinigt.
e) Der Auftraggeber haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut, solange es sich in seiner Obhut befindet, maximal bis zum Wert bei Übergabe.
f) Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung; der Abbau beginnt unmittelbar danach.
g) Für in der Auftragsbestätigung enthaltene Gegenstände, die der Auftraggeber nicht benötigt, erfolgt keine anteilige Mietrückzahlung.
h) Optionale Zusatzleistungen (Add‑Ons) – Auf Wunsch des Auftraggebers können folgende Leistungen gegen gesonderte Vergütung erbracht werden:
• tägliche Standreinigung
• technische Betreuung (Audio/Video, IT‑Support)
• Logistik‑Support (Auf‑ und Abbau, Lagerung)
• Nachbearbeitung (Fotodokumentation, Reporting)
§ 11 Haftungsbegrenzung
a) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Netzwerk‑ und Serverfehler, Leitungs‑ und Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postwegs.
b) Keine Haftung für Schäden an Hard‑ und Software des Auftraggebers, die durch unabsichtliche Übersendung von Dokumenten per E‑Mail oder durch Viren entstehen.
c) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, wenn der Auftraggeber oder Dritte überlassene Materialien, Dokumente oder Informationen verändern oder verfälschen.
d) Bei Fremdleistungen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers vergibt, haftet er nicht für die Leistungen der beauftragten Dritten.
e) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei fahrlässigen Schäden, die eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
§ 12 Gewährleistung
a) Beanstandungen wegen offener Mängel und Lieferungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort, angezeigt werden. Bei Messeständen gilt eine Frist von 24 Stunden nach Übernahme. Beschwerden sind ausschließlich an biqube.one zu richten.
b) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung und Ersatzlieferung und kann mehrfach nachbessern.
c) Verhindert der Auftraggeber die Nachbesserung, ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit.
d) Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass alle Zahlungen geleistet wurden.
e) Keine Gewähr für normale Abnutzungserscheinungen; bei unsachgemäßer Verwendung haftet der Auftraggeber.
§ 13 Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
a) Entwurfs‑, Planungs‑, Zeichen‑, Fertigungs‑ und Montageunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf diese ohne Zustimmung weder vervielfältigen, verwerten noch an Dritte weitergeben.
b) Verstöße gegen Urheber‑ oder Schutzrechte führen zu einer Vertragsstrafe von 75 % des vereinbarten Mietentgelts (mindestens € 3.500,00). Die Strafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet; Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
c) Auch nach Zahlung des Mietpreises verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Dieser darf seinen Firmennamen in angemessener Größe an den von ihm oder nach den Plänen des Auftraggebers hergestellten Gegenständen anzubringen und Bildmaterial der Leistungen kostenlos für Werbezwecke zu nutzen.
d) Stellt der Auftraggeber Planungsunterlagen bereit, gewährleistet er, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer prüft dies nicht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Verletzung resultieren.
e) Nutzungsrecht für Design‑Entwürfe – Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Design‑ und Layout‑Entwürfen für die Dauer der jeweiligen Messe ein. Weitergehende Nutzungsrechte (z. B. für Werbung außerhalb der Messe) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Bei Kaufmesseständen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 15 Datenverarbeitung & Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß der DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen. Daten dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Messestandes erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für die Zahlung ist der Firmensitz von biqube.one in Ungarn.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
c) Internationales Schiedsverfahren – Sofern der Auftraggeber ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist, kann auf Antrag beider Parteien ein Schiedsverfahren nach den Regeln der International Chamber of Commerce (ICC) vereinbart werden.
§ 17 Kündigungsrecht bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung seine Zahlungspflichten nicht erfüllt, wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstößt oder den Messestand in einer Weise nutzt, die das Ansehen des Auftragnehmers gefährdet. In diesem Fall behält der Auftragnehmer das Recht, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und etwaige bereits entstandene Kosten geltend zu machen.
§ 18 Teilwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung an die geltende Rechtsprechung anzupassen.
§ 19 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Alle Bestellungen bedürfen – soweit nicht telefonisch anders vereinbart – der Schriftform. Der Kunde erhält innerhalb einer Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Zusatzaufträge und Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Änderungen im Leistungsumfang sind bis drei Wochen vor Messebeginn kostenfrei möglich; danach fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
§ 20 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann schriftlich kündigen (Stornierung). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Bei Stornierung gelten folgende Gebühren:
> 30 Werktage vor Messebeginn: 50 % der Auftragssumme
> 14 Werktage vor Messebeginn: 70 % der Auftragssumme
≤ 14 Werktage vor Messebeginn: 100 % der Auftragssumme
Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei biqube.one.
§ 21 Nachtragsmanagement (nochmal zusammengefasst)
Jede nachträgliche Leistungsänderung (Change Order) bedarf einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Der Auftragnehmer informiert über voraussichtliche Mehrkosten und Lieferzeiten; erst nach schriftlicher Annahme durch den Auftraggeber wird die Änderung verbindlich.
Ende der AGB